Allgemeine Geschäftsbedingungen der PREDATOR CONSULTING GmbH für die Durchführung von Beratungs- Planungs- und Organisationsarbeiten.

Stand: 15. Januar 2007    /   Seite 5

 

12. Honorare, Nebenkosten, Rechnungsstellung

Das Entgelt für die Dienste der Gesellschaft bzw. ihrer Mitarbeiter ist nach dem von der Gesellschaft und Ihren Mitarbeitern für ihre Tätigkeit aufgewendeten Zeiten einschließlich Reisezeiten zu berechnen, soweit in besonderen Fällen nichts Abweichendes bestimmt wird.

Die Höhe der Honorarsätze basiert auf dem bei Auftragserteilung gültigen Honorarverzeichnis der Gesellschaft, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

Die Gesellschaft ist berechtigt, monatliche oder wöchentliche Teilrechnungen zu stellen.

Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

13. Fälligkeit, Sicherungswerte

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug des Auftraggebers ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen (gem. §§284, 288 BGB).
Dies gilt ungeachtet der Geltungsmachung weiteren Schadens. Die Gesellschaft hat an vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und an sonstigen Unterlagen, die bei der Durchführung des Auftrages entstehen, ein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers mit Forderungen der Gesellschaft ist möglich, wenn die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertrag ist München. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.