Allgemeine Geschäftsbedingungen der PREDATOR CONSULTING GmbH für die Durchführung von Beratungs- Planungs- und Organisationsarbeiten.

Stand: 15. Januar 2007    /   Seite 4

 

9. Annahmeverzug

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterläßt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach 5. Abs. 1 oder sonstwie obliegenden Mitwirkung, so kann die Gesellschaft für infolgedessen nicht geleistete Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen. Unberührt bleiben die Ansprüche der Gesellschaft auf Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen.

10. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern. In diesem Falle regelt sich die Vergütung der Gesellschaft wie folgt:

Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste der Gesellschaft ist die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als das der Gesellschaft dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder vorsätzlich zu erzielen unterlassen hat.

11. Treuepflichten

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.