Allgemeine Geschäftsbedingungen der PREDATOR CONSULTING GmbH für die Durchführung von Beratungs- Planungs- und Organisationsarbeiten.

Stand: 15. Januar 2007    /   Seite 2

 

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten der Gesellschaft zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., daß der Auftraggeber

- Arbeitsräume für Mitarbeiter der Gesellschaft einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt.

- eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern der Gesellschaft während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht. Die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fort-führung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.

- den Mitarbeitern der Gesellschaft jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.

- im Falle von Entwicklungstätigkeiten Rechnerzeit (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages von der Gesellschaft gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Präsentationen, Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten und sonstige Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Urheber- und sonstige Schutzrechte an den genannten Gegenständen verbleiben bei der Gesellschaft.